AGB der aurum dental trading gmbh

§ 1 Grundlagen

1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle derzeitigen und zukünftigen Geschäfte zwischen der Aurum Dental Trading GmbH und deren Kunden. Von diesen Bedingungen abwei- chende Bedingungen eines Kunden werden nur mit schriftlicher Bestätigung der Aurum Dental Trading GmbH gültig.

2. Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Vorschriften.

3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung ist Bremen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

Mit der Bestellung gibt der Kunde ein bindendes Angebot ab. Aurum Dental Trading GmbH kann dieses Angebot nach eigener Wahl innerhalb von längstens 4 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Käufer innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesendet wird.

§ 3 Preise

Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Versandkosten und Verpackung. Die Berechnung der Mehrwertsteuer erfolgt separat und nach Maßgabe der am Tage der Lieferung gel-tenden gesetzlichen Vorschriften.

Preisänderungen sind auch ohne vorherige Ankündigung jederzeit vorbehalten.

§ 4 Zahlung

1 Rechnungen für Lieferungen von Edelmetallen und Edelmetallartikeln sind rein netto zahlbar. Zahlungen per Vorauskasse oder Einzug per Nachnahme bleiben vorbehalten. Wechsel 

werden nicht entgegengenommen. Die Annahme von Schecks erfolgt bis zur Einlösung nur erfüllungshalber.

2 Bei Zahlungsverzug berechnet Aurum Dental Trading GmbH gemäß § 288 BGB Verzugszinsen.

3. Eine Aufrechnung durch den Käufer ist ausgeschlossen, ausgenommen schriftlich bestätigte Forderungen.

§ 5 Lieferfristen

1. Lieferfristen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung. Die Lieferfrist beginnt erst mit Eingang sämtlicher vom Käufer zur Verfügung zu stellenden und 

für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Unterlagen, Genehmigungen und Informationen.

2 Verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist infolge nicht von Aurum Dental Trading GmbH zu vertretender Umstände im eigenen Betrieb oder bei Vorlieferanten, wie z.B. Feuer-, Wasser 

und Sturmschäden, Streiks, Aussperrung, sonstiger unvorhergesehener Ausfall an Arbeitskräften, Energie- oder Fertigungsmaterial, Verkehrsstörungen usw., so gilt eine angemessene 

Verlängerung der Lieferzeit als vereinbart, längstens jedoch bis zu 4 Wochen nach Ablauf der ursprünglichen Frist. Danach sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 

In solch einem Fall steht keiner der Vertragsparteien gegenüber der anderen ein Anspruch zu.

§ 6 Versand

Der Versand erfolgt in der der Aurum Dental Trading GmbH am günstigsten erscheinenden Weise. Der Versand erfolgt ohne Ausnahme auf Kosten und auf Gefahr des Käufers und stets im Interesse des Käufers versichert.

§ 7 Mängelrügen

1. Unvollständige oder falsche Lieferungen sowie Beanstandungen von erkennbaren Mängeln sind innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich der Aurum Dental TradingGmbH mitzuteilen, bei nicht erkennbaren Mängeln hat die Mängelrüge unverzüglich nach deren Entdeckung, längstens jedoch bis Ablauf eines Jahres ab Empfang der Ware zu erfol- gen.

2. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Mängeln gilt die Lieferung als angenommen und akzeptiert.

§ 8 Gewährleistung bei Mängeln des Kaufgegenstandes

1. Bei begründeten Mängeln leistet Aurum Dental Trading GmbH Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei unerheblicher Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bestehen keineAnsprüche. Bleibt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung ohne Erfolg, berechtigt dies den Käufer gemäß § 323 BGB vom Vertrag zurückzutreten oder gemäß § 441 BGB den Kaufpreis zu mindern. Die Gewährleistung beträgt ein Jahr ab Eingang des Produkts beim Käufer. Diese Frist gilt nicht bei Materialien, die ein Verfallsdatum aufweisen. In diesem Fall erlöschensämtliche Ansprüche wegen Mängelrügen mit Ablauf des Verfalltages.

2.Die anwendungstechnischen Empfehlungen von Aurum Dental Trading GmbH, die mündlich, schriftlich oder durch praktische Anleitungen ihrer Mitarbeiter oder Beauftragten gege- ben werden, beruhen in jedem Fall auf eigenen Erfahrungen und Versuchen und können daher nur als Richtwerte, nicht aber als Garantien oder Zusicherungen von Eigenschaftenangesehen werden.

Dies gilt insbesondere unter dem Aspekt, dass die von Aurum Dental Trading GmbH gelieferten Produkte im handwerklichen Betrieb unter den dort vorherrschenden Bedingungen verarbeitet werden, ohne dass Aurum Dental Trading GmbH auf diese Verarbeitung Einfluss nehmen kann.

3. Die Produkte der Aurum Dental Trading GmbH unterliegen einer steten Weiterentwicklung. Änderungen der Konstruktion, Zusammensetzung und Eigenschaften sind vorbehalten.

§ 9 Haftungsbeschränkungen

1. Die Haftungsbeschränkungen gelten für die Haftung aus Pflichtverletzungen und aus Mängeln sowie aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Gründen.

2. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung auf den nach der Art der Ware vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Aurum Dental Trading GmbH haftet nicht bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unwesentlicher Vertragspflichten.

3. Die beschriebenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Aurum Dental Trading GmbH zurechenbaren Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sie gelten eben- falls nicht, soweit Aurum Dental Trading GmbH nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend haftet.

4. Der Käufer hat das Recht, sich bei einer von Aurum Dental Trading GmbH zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Kaufsache bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen.

5. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels eines gelieferten Produktes verjähren nach Ablauf von 12 Monaten. Die Frist beginnt mit der Anlieferung des Produktes beim Käufer. Die Frist gilt nicht, wenn Aurum Dental Trading GmbH grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von Aurum Dental Trading GmbH zu vertretender Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 10 Rücksendungen

Rücksendungen von gelieferter, auch mangelfreier Ware dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Aurum Dental Trading GmbH erfolgen.

Unfrei gesendete Waren, Pakete oder Sendungen werden in keinem Fall angenommen. Aurum Dental Trading GmbH behält sich vor, für durch die Rücksendung oder Beschädigungerforderliche Bearbeitung einen angemessenen Abschlag vom zu erstattenden Kaufpreis vorzunehmen.

§ 11 Verpackung

Soweit Aurum Dental Trading GmbH nach der Verpackungsverordnung zur Rücknahme der Transport- und Umverpackungen verpflichtet ist, trägt der Käufer die Kosten für dieRücksendung der verwendeten Verpackungen.

§ 12 Eigentumsvorbehalt

1. Aurum Dental Trading GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bzw. bis zur Einlösung zur Zahlung eingelieferterSchecks vor. Dieser Vorbehalt gilt auch bis zur Bezahlung aller Zinsen und Kostenerstattungen. Das vorbehaltene Eigentum gilt als Sicherheit für die Forderungen seitens der AurumDental Trading GmbH.

2. Bei erfolgter Verarbeitung der gelieferten Ware im Sinne der §§ 947 – 950 BGB gilt diese als im Auftrag der Aurum Dental Trading GmbH vorgenommen, jedoch ohne Kosten fürAurum Dental Trading GmbH. Aurum Dental Trading GmbH wird in der Folge Eigentümer der auf diese Weise hergestellten Fabrikate oder Erzeugnisse. Soweit eine Vermischung mit anderer Ware erfolgt, wird Aurum Dental Trading GmbH anteiliger Eigentümer.

Der Käufer verwahrt die hergestellten Fabrikate für Aurum Dental Trading GmbH. Der Käufer darf diese Ware nicht verpfänden oder übereignen. Von einer Pfändung oder einer ande- ren Beeinträchtigung der Rechte wie infolge der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens hat der Käufer Aurum Dental Trading GmbH unverzüglich zu benachrichtigen.

Im Falle des Zahlungsverzuges oder der Zahlungseinstellung des Käufers ist Aurum Dental Trading GmbH berechtigt, die Herausgabe der Ware, auch der unter Verwendung dieser Ware hergestellten Erzeugnisse oder Fabrikate zu verlangen. Aurum Dental Trading GmbH entstehende Kosten durch Maßnahmen zur Abwendung von Schaden gehen zu Lasten des Käufers.

3. Im Falle des Verkaufs der Ware tritt an deren Stelle der Erlös. Der Käufer tritt die anlässlich eines Verkaufs entstehende Kaufpreisforderung an Aurum Dental Trading GmbH ab, und zwar auch anteilig im Verhältnis zu dem in der verkauften Ware enthaltenen Warenanteil. Auf Verlangen sind die Namen der Schuldner bekannt zu geben. Die Eigentumsvorbehalteder Aurum Dental Trading GmbH sind dem Schuldner anzuzeigen.

4. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware gegen die üblichen Risiken versichert zu halten und dies auf Verlangen nachzuweisen. Der Käufer tritt in jedem Fall seine Versicherungsansprüche gegen Aurum Dental Trading GmbH ab.